StartseiteSo kann ich helfen

Die Alfred Keschtges Stiftung lebt von Ihrem Engagement.

Finanziell

Ihre Spenden fließen zu 100 % in unsere Förderungsprojekte und kommen so den bedürftigen Kindern und Jugendlichen zugute.

Die Stiftung ist eine anerkannte gemeinnützige Stiftung nach § 80 BGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes (Aktenzeichen I13 – 25d 04/11- (9) -61, Darmstadt, 20.12.2011).
Die Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. 

Kreissparkasse Groß-Gerau

BIC: HELADEF1GRG

IBAN: DE27 5085 2553 0016 1050 66

Personell

Werden Sie Teil der Stiftungsfamilie

Auch mit Ihrer Mitarbeit können Sie unsere Projekte im Rahmen Ihrer Möglichkeiten unterstützen. Egal, ob Sie dabei Ihre Kontakte einbringen oder einfach Ihre Lebenserfahrung weitergeben wollen: Unseren Schützlingen können Sie auf vielen Wegen helfen und damit aktiv an ihrer Förderung mitwirken. Einen wertvollen Beitrag für die Stiftungsfamilie können Sie zum Beispiel bei unseren wöchentlichen Projekten leisten, bei Stiftungsexkursionen oder in der Elternberatung.

Wir freuen uns über jeden Beitrag. Gerne sprechen wir über Ihre persönlichen Möglichkeiten der Unterstützung unserer Stiftungskinder.

Hinweise zur Spendenbescheinigung

Bei Spenden (nur im Inland) bis einschließlich 200,00 EUR genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Bei der Buchungsbestätigung kann es sich z.B. um den Kontoauszug, um eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstituts oder um einen PC-Ausdruck beim Online-Banking handeln. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Bei Spenden über 200,00 EUR erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung. Nennen Sie uns dazu bitte Ihren kompletten Namen mit Anschrift.

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